AGB der Elevate Systems AG
Gültig ab Juni 2025

1 Vertragsgrundlagen

1.1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftstätigkeiten, Dienstleistungen und Lieferungen von Produkten durch die Elevate Systems AG («Elevate»), sowohl innerhalb der Schweiz als auch im Ausland.

1.2 Rangfolge der Vereinbarungen

Die nachstehende Reihenfolge gilt bei Widersprüchen:

  • Individuell ausgehandelte Verträge
  • Spezielle Vertragsklauseln
  • Diese AGB
  • Anwendbare gesetzliche Bestimmungen

Spezifischere Regelungen haben Vorrang. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Entgegenstehende Bedingungen der Kundschaft werden, auch wenn sie darauf Bezug nehmen, ausdrücklich ausgeschlossen.

1.3 Geltende Leistungen

Diese AGB gelten für:

  • Lieferung von Hardware
  • Bereitstellung von Software
  • IT- und Beratungsdienstleistungen
  • Wartungs- und Supportleistungen

Einzelheiten werden im jeweiligen Angebot oder in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Sofern nicht anders geregelt, erfolgen die Dienstleistungen im Rahmen eines Auftrags im Sinne von Art. 394 ff. OR.

2 Leistungsumfang

2.1 Hardwarelieferungen

Eigentum und Risiko gehen mit Vertragsabschluss auf die Kundschaft über. Transportkosten trägt die Kundschaft, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Elevate haftet nicht für Risiken bei Zulieferern oder Lieferverzögerungen. Maßgeblich ist die Leistungsbeschreibung im Angebot.

2.2 Softwarebereitstellung

2.2.1 Allgemein

Elevate liefert Software von Drittanbietern gemäss Angebot. Individualisierungen oder Quellcodezugang sind ausgeschlossen, ausser wenn ausdrücklich vereinbart. Installationen erfolgen nur bei entsprechender Vereinbarung. Dokumentation stammt vom jeweiligen Hersteller.

2.2.2 Lizenzen

Nutzungsrechte werden vom Softwarehersteller gewährt und unterliegen dessen Lizenzbedingungen. Elevate übernimmt keine Garantie für die Rechteübertragung. Ansprüche sind direkt beim Hersteller geltend zu machen.

2.3 IT-Beratung und Dienstleistungen

2.3.1 Ausführung

Dienstleistungen werden als Auftragsverhältnis erbracht, sofern nicht anders vereinbart.

2.3.2 Abrechnung

Mindesteinheit: 15 Minuten, aufgerundet. Tages- oder Stundensätze sind im Angebot definiert und bis zu 12 Monate gültig. Festpreise basieren auf definierten Voraussetzungen. Änderungen berechtigen zur Neuaushandlung oder Kündigung. Kurzfristige Verschiebungen (< 3 Arbeitstage) können zu Kosten führen.

2.4 Support und Wartung

2.4.1 Allgemeines

Nur mit schriftlicher Vereinbarung. Elevate darf qualifizierte Dritte beiziehen. Ansprüche richten sich in diesem Fall an den Vertragspartner.

2.4.2 Kostenstruktur

Es gelten Pauschalbeträge pro Jahr, sofern nicht anders vereinbart. Rückerstattungen sind ausgeschlossen.

2.5 Mitwirkungspflichten

Die Kundschaft stellt sicher, dass Elevate rechtzeitig Zugriff auf Systeme, Informationen und fachkundige Mitarbeitende erhält. Simulierte Angriffe bedürfen der schriftlichen Zustimmung. Für Backups ist die Kundschaft verantwortlich.

3 Spezifische Bestimmungen

3.1 Lieferfristen

Zeitangaben sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich fix vereinbart. Verzögerungen durch externe Faktoren berechtigen zur Fristverlängerung. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Kündigungen erfordern eine Nachfrist.

3.2 Gewährleistung

3.2.1 Produkte

Elevate garantiert, dass die Produkte bei Lieferung mängelfrei sind. Keine Haftung bei Abnutzung, unsachgemässer Verwendung oder Änderungen. Mängel sind innerhalb eines Jahres zu melden.

3.2.2 Dienstleistungen

Dienstleistungen werden mit Sorgfalt durch qualifiziertes Personal erbracht. Mängel sind unverzüglich zu melden. Elevate kann Nachbesserung innerhalb eines Jahres leisten. Weitere Ansprüche sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen.

3.3 Haftung

Elevate lehnt jegliche Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ab, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Gesetzliche Ausnahmen (z. B. bei Personenschäden) bleiben unberührt.

3.4 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung bleibt das Eigentum bei Elevate. Bei Zahlungsverzug kann Elevate das Produkt zurückfordern oder den Eigentumsvorbehalt im Register eintragen lassen.

3.5 Abwerbeverbot

Die Kundschaft verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für 12 Monate danach keine Mitarbeitenden von Elevate abzuwerben. Bei Verstössen drohen Konventionalstrafen.

3.6 Datenschutz

Elevate erfüllt die Anforderungen des revDSG und der DSGVO. Die Kundschaft garantiert die rechtmässige Übermittlung personenbezogener Daten. Elevate darf qualifizierte Drittanbieter beiziehen.

3.7 Vertraulichkeit

Alle nicht-öffentlichen geschäftlichen und technischen Informationen sind vertraulich zu behandeln. Mitarbeitende und Partner sind entsprechend verpflichtet.

3.8 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar. Elevate kann Vorauszahlung verlangen. Verrechnungen nur bei unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen. Zahlungsverzug führt zu Verzugszinsen und Schadenersatzforderungen.

4 Anwendbares Recht

Anwendbar ist Schweizer Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Zürich.

5 Streitbeilegung

Streitigkeiten sollen einvernehmlich gelöst werden. Nach 60 Tagen ohne Einigung wird ein Mediationsverfahren gemäss Schweizer Kammer für Wirtschaftsmediation eingeleitet. Der Rechtsweg bleibt vorbehalten.

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